Die Finanzen der Stadt sind angespannt wie im Plenum am 04.07.22 berichtet wurde. Viele Projekte können in den nächsten Jahren nicht umgesetzt werden – außer die Stadt verdoppelt ihre Verschuldung. Unsere Vorschläge noch vor einer Gewerbesteuererhöhung eine zweckgebundene Gewinnabführung unserer Sparkasse in die Überlegungen mit einzubeziehen, hat leider keine Unterstützung gefunden. Wieder hat die Mehrheit der Stadträt:innen den Antrag der KI abgelehnt, den Verwaltungsrat der Sparkasse zu ermutigen eine Gewinnabführung zu gemeinnützigen Zwecken durchzuführen. Eine Gewinnabführung ist laut Sparkassenverordnung möglich und auch nach unserer Meinung durch die Gemeinnützigkeit der Sparkasse geboten – doch unsere Argumente stießen noch auf taube Ohren. Und dies, obwohl die Finanzlage unserer Bürgerbank, die im Eigentum von Stadt und Landkreis ist, glänzend ist. Hier die belastbaren Fakten:
Vom Finanzexperten – Prof. Dr. Eilenberger – analysiert, sind 2021 z.B. rund 170 Mio. Euro in der stillen Reserve verbucht, zusätzlich 230 Mio. als Gewinnreserve im Fonds für allgemeine Bankrisiken angesammelt und nochmal 245 Euro als Gewinnrücklagen geparkt worden. Die offenen und stillen Reserven ergeben nach der Analyse unseres Beraters in der Summe ca. 662 Mio. EUR. Bezogen auf die Risikoaktiva Stand 31.12. 2020 bedeutet das eine harte Eigenkapitalquote von 23,27%. Die aktuellen Zahlen der Bafin fordern für 2022 10,5 Maximalanforderung für die Eigenkapitalquote. Die Anforderungen werden als weit übererfüllt! Eine Gewinnausschüttung von 75% der Jahresüberschusses wäre somit möglich. 2020 hätte das für die Stadt Aschaffenburg nach Abzug der Steuern rund 4 Millionen Euro betragen. Ein Klacks bei 662 Mio Euro Rücklagen.
Diese Angaben sind belastbar und entsprechen der Wahrheit. Pauschale Unterstellungen – wir würden Falschaussagen machen – weisen wir entschieden zurück.