Die derzeit laufende Gerichtsverhandlung des Amtsgerichts Aschaffenburg gegen Umweltaktivisten der „Letzten Generation“ wird von verstörenden Merkwürdigkeiten begleitet. So wurde die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit ist aber einer der Grundpfeiler unserer Rechtsordnung. Sie ist in der europäischen Menschenrechtskonvention verankert und damit auch gültiges deutsches Recht.
Die KI, die für maximale Transparenz und direkte Demokratie in allen Bereichen des öffentlichen Lebens eintritt, fordert die strikte Einhaltung des Öffentlichkeitsgebots in dieser und allen weiteren Verfahren dieser Art.
Die vom Gericht proklamierte „Fürsorgepflicht“ für minderjährige Prozessbeteiligte, die den Ausschluss der Öffentlichkeit auch gegen deren erklärten Willen erforderlich gemacht habe, kann nicht überzeugen. Der Schutz dieser Minderjährigen hätte durch andere Maßnahmen gewahrt werden können und müssen . Zum Beispiel durch das Abtrennen des Verfahrens für Erwachsene.
Die KI stimmt der Wertung des Berichts des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen (UN) Michel Frost zu, der das Vorgehen der bayerischen Justiz gegen Aktivisten der „Letzten Generation“ als Versuch der „Unterdrückung von Umweltprotesten und zivilem Ungehorsam wertet“. Dem UN-Sonderberichterstatter ist des Weiteren beizupflichten, wenn er feststellt: „Indem sie den Umweltaktivismus als mögliche Terrorbedrohung einstuft, die Meinungsfreiheit beschränkt und bestimmte Protestformen kriminalisiert, trägt sie dazu bei, dass die Vitalität demokratischer Gesellschaften ernsthaft gefährdet wird.“
Was meinen Sie dazu? Kontaktieren Sie uns unter info@kommunale-initiative.de.
KI* im Stadtrat Jürgen Zahn, *) unbequem aus Verantwortung
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