Am 8. Mai wurde im Stadtrat Aschaffenburg über die Ermittlungen wegen vermutlicher Bestechung eines Aschaffenburger Stadtratmitglieds berichtet. Dabei wurde mitgeteilt, dass die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft München eingestellt wurden. Sie haben jedoch Erstaunliches an den Tag gebracht und damit etliche – auch zentrale – Fragen für die KI offen gelassen. Zum Beispiel: ist dieses Verhalten politisch und ethisch vertretbar?
Dieses Stadtratsmitglied hat einem bekannten Bauträger mit einer Bilanzsumme1 von über 30 Mio Euro und einem Kassenbestand von ca. 11 Mio Euro zwei „Privatkredite“ jeweils in Höhe eines sechsstelligen Betrages gewährt und dafür bis zu 15 Prozent „Zinsen“ erhalten, obwohl das Zinsniveau in der fraglichen Zeit extrem niedrig war – teilweise sogar Negativzinsen erhoben wurden.2 Wie festgestellt wurde, ist dies strafrechtlich nicht verfolgbar. Die KI aber meint: Ein Stadtratsmitglied, das über Bauvorhaben eines Bauträgers mitentscheidet, mit dem er einen privaten „Kreditvertrag“ in beträchtlicher Höhe abgeschlossen hat, gerät bei seinen politischen Entscheidungen zwangsläufig in einen Konflikt zwischen gemeinwohlverpflichtendem Mandat und privatem Interesse an den „Zins“-Zahlungen. Es entsteht ein Zwielicht. Die KI stimmt dem Fraktionsvorsitzenden der SPD daher zu, wenn er (lt. „Main-Echo“ vom 4.5.2023) das Verhalten dieses Stadtrates für fragwürdig hält. Mit Spannung erwartet deshalb die KI die Antworten seiner Fraktion zur Klärung dieses fragwürdigen Geschäftsgebarens.
Die KI hat übrigens Anfang März ´23 einen Stadtratsantrag zum Thema „Verhaltens- und Ehrenkodex für Stadtratsmitglieder“ eingebracht. Behandelt wurde dieser Antrag bis dato noch nicht!
[1] Quelle: Bundesanzeiger Stand 2020
[2] Angenommen(!), der Bauträger hätte insgesamt 400.000 Euro als „Privatkredit“ von dem Mitglied des Stadtrates erhalten, dann hätte er dafür bei diesem Zinssatz jährlich bis zu 60.000 Euro gezahlt.