KI: Schluss mit dem zusätzlichen Geballere!

KI: Schluss mit dem zusätzlichen Geballere!

KI fordert Beendigung des Probebetriebs Schützenverein Schweinheim am „Exe“ zum 31.12.21

In der Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates am 12.11.2020 wurde im TOP 4 – „Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e. V. Erhöhung der Schusszahlen und Neufestsetzen der Schießzeiten“ folgender Beschluss gefasst:

  1. Dem Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e. V. wird einer Erhöhung der Schusszahlen und einer neuen Festsetzung der Schießzeiten, probeweise bis 31.12.2021 zugestimmt.
  2. Sollten sich die Schusszahlen und Schießzeiten bewähren, verlängert sich der festgesetzte Schießbetrieb auf weitere fünf Jahre.

Das Schützenheim liegt am ehemaligen Truppenübungsgelände („Exe“), heute nationales Naturschutzgebiet und europäisches Flora und Fauna Habitat (FFH). Es liegt zudem zwischen dem Naturdenkmal „Noriswand“ mit dem einzigartigen geologischen Lehrpfad hoch zum Stengerts und dem wertvollen Naherholungs- und Ökokontogebiet „Neurod“. Oft und gerne wird dieses Gebiet von vielen AschaffenburgerInnen und dem Umland besucht.

Nach gesichertem Sachstand sind zwischenzeitlich zu dem erweiterten Schießbetrieb in Schweinheim am Exe zahlreiche Beschwerden von BürgerInnen aus ganz Aschaffenburg wegen Lärmbelästigung bei der Stadt eingegangen. Die KI meint: das vermehrte Geballere hat sich überhaupt „nicht bewährt“ – im Gegenteil! Deshalb haben wir einen Stadtratsantrag gestellt den Probebetrieb am 31.12.21 zu beenden.


Nachtrag/Nachfrage: Muss ein ziviler Schießplatz von staatlichen Stellen genutzt werden? Kann sich der Staat wirklich keine eigenen Schießanlagen – dann auch mit entsprechendem Schallschutz für die umliegende Bevölkerung – leisten?

Hier zwei Beispiele von Zuschriften an die KI:

Zuschrift vom 13.9.2021

„Hallo …, sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind seit jetzt über … Jahren Anwohner der Feldchenstraße und haben uns durch den zum Teil starken und langanhaltenden Schusslärm bereits des Öfteren gestört gefühlt.
Auswirkungen durch eine Verbesserung der Schallschutzanlage konnten wir bisher allerdings nicht feststellen.
In diesem Zusammenhang sind wir auch über die positive Darstellung durch die CSU Schweinheim, im Einvernehmen mit der Bundestagsabgeordneten Lindholz, sehr erstaunt. Insbesondere der Polizei, noch dazu aus einem anderen Bundesland, sollten für Schießübungen im Rahmen der inneren Sicherheit geeignetere Anlagen zur Verfügung gestellt werden z. B. abgeschlossene schallgeschützte Schießstände.
Viel schlimmer sehen wir allerdings die Belästigung für die Tierwelt im angrenzenden Naturschutz- und Waldgebiet, wie von Ihnen bereits richtig dargestellt. Natürlich stellt der Schießbetrieb auch einen erheblichen Eingriff in das Naherholungsgebiet für die sich dort aufhaltenden Spaziergänger und Wanderer und letztlich auch für die betroffenen Anwohner dar.
Wir halten daher die Erhöhung der Schusszahlen für äußerst bedenklich und unterstützen Sie in vollem Umfang, diesen Probebetrieb nicht über den 31.12.2021 hinaus zu verlängern.

Freundliche Grüße“


Zuschrift vom 09.09.2021

„Hallo …,
die KI hat erneut ein Thema angesprochen, das mich sehr beschäftigt (s. u.).
Vielen Dank!
Ich habe auch Herrn … vom Schützenverein angeschrieben.
Diesen Schriftwechsel leite ich Ihnen gleich weiter.

Schöne Grüße“

Im angehängten Briefwechsel heißt es: “ Ich empfinde den Lärm gerade heute wieder als Ruhestörung. Ich bin aufgrund einer Schwerbehinderung auf Regeneration angewiesen und komme in meiner Wohnung häufig in den Morgenstunden und tw. bis zur Mittagszeit nicht mehr dazu!“

ki-ab

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