Deckenbeblankung zerstört – die Määkuh rostet vor sich hin

Deckenbeblankung zerstört – die Määkuh rostet vor sich hin

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die „Frankenschau“ (BR) vom 28. April 2021 hin. (s. ganz unten)

Eine Reaktion seitens der Stadtverwaltung auf das Notsignal und die Zerstörungen dieses Einzeldenkmals durch den privaten Käufer ist uns unbekannt. Nimmt man die warmen Worten des OB in der Sendung ernst, müsste er den Antrag der KI unterstützen:

Industriedenkmal schützen – Määkuh retten!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

leider ist der Zustand der Määkuh – obwohl vom Stadtrat empfohlen und vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege beschlossen – als Einzeldenkmal geschützt – mehr als schlecht. Sie rostet vor sich hin und wird vom Besitzer wie Schrott gelagert. Der Stadtrat hatte im Mai 2015 die Verwaltung „beauftragt, alternative Standortvorschläge mit dem Eigentümer des Kettenschleppschiffs, den Altstadtfreunden und weiteren Betroffenen zu erarbeiten. Ergebnisse gibt es bisher nicht.

Den erbärmlichen Zustand der Määkuh habe ich bereits dem Leiter des Bauordnungsamtes gemeldet. Das Bauordnungsamt hat auch reagiert. Auch Sie Herr Oberbürgermeister hatten sich bereits im Bayerischen Fernsehen im Mai 2021 für die Rettung dieses Schiffes ausgesprochen.

Neu ist nun seit diesem Jahr, dass der Besitzer alle Deckbeplankungen aus Holz hat entfernen lassen und das Schiff nur noch als eisernes Gerippe ohne Schutz dem Rost überlässt. Die Deckbeplankung hat zum Denkmal gehört und deren Beseitigung ist eine mutwillige Beschädigung eines Einzeldenkmals.

Vor Jahren hat der Besitzer schon die historische hölzerne Auskleidung der Innenräume mit der möglichen historischen Kapitänskajüte beseitigt. Die KI hatte dies bereits damals dem Bauordnungsamt und der unteren Denkmalschutzbehörde in Aschaffenburg mitgeteilt.

Das Denkmalschutzgesetz sieht hier mehrere Möglichkeiten vor um das Objekt zu retten:

1. Der Besitzer kann aufgefordert werden den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. An Geldmitteln für eine solche Maßnahme mangelt es dem jetzigen Besitzer sicher nicht.

2. auch Ersatzvornahmen auf Kosten des Besitzers durch die Stadt sieht das Gesetz vor. 

3. Die maximalen Bußgelder für die Beschädigung und Zerstörung von Einzeldenkmalen sind seit Mai 2021 auf 5 Mio. Euro erhöht worden.

Im Namen der Kommunalen Initiative stelle ich hiermit folgenden Antrag im Sinne des Denkmalschutzgesetzes:

Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg wird aufgefordert, dem Besitzer aufzutragen, den ursprünglichen Zustand mit Holzbeplankung und Innenausbau wiederherzustellen. Diese Aufforderung ist mit einer Frist zu versehen. Sollte der Besitzer die Frist verstreichen lassen, so wird sich der Stadtrat wieder mit diesem Thema befassen und die weiteren Maßnahmen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes beschließen.

Die Stadt hat die Pflicht sich genauso um die Industriedenkmale zu kümmern wie um andere historische Denkmale. Das sind wir als StaatsbürgerInnen unseren Kindern und der Nachwelt schuldig. Das Schiff muss gerettet werden. Worten müssen Taten folgen.

Mit dem Antrag nimmt die KI den Hilferuf auf.

ki-ab

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