Keine Sparkassen-Filialen in Gailbach und Damm-Ost?
KI beantragt Beratung im Stadtrat.
Aufgrund von Nachfragen aus den Stadtteilen und Kritik unserer Mitglieder hatte die KI beantragt: Der Stadtrat soll den Sparkassenvorstand auffordern, die geplante Schließung der Sparkassenfilialen in Gailbach und Damm-Ost zurückzunehmen. Auch die Diskussion über das Wie und Warum dieser Maßnahme soll im Rat mit dem Vorstand behandelt werden.
Dies ist rechtens. Der bayerische Verfassungsgerichtshof sieht die Schließung einer Sparkassenfiliale grundsätzlich als gemeindlichen Aufgabenkreis und damit als einen Teil der Daseinsfürsorge an. Damit muss sich der Stadtrat mit dem Antrag der KI zu diesem Thema befassen und hat dies auf die Tagesordnung der nächsten Plenumssitzung gesetzt.
Was wollen wir damit erreichen?
Viele ältere Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile in Aschaffenburg sind froh, wenn in Laufnähe eine Sparkassenfiliale existiert. Das entspricht auch der gesetzlichen Vorgabe der Sparkassenordnung §1, die den Sparkassen auferlegt, „die ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise“ (auch der älteren Menschen) „… in der Fläche sicherzustellen.“ Das soll auch in Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger in Gailbach und Damm/Ost weiterhin möglich sein. Das als Alternative genannte Online-Banking ist für ältere Menschen nicht praktikabel. Oft fehlen sogar die technischen Voraussetzungen (z.B. PC oder Internetzugang). Auch der Bargeld-Bring-Service ist unpraktikabel. Die Sparkasse ist eine Bürgerbank und die Stadt ist Gewährsträger dieser Einrichtung. Daher muss sie auch Einfluss auf die Politik ihrer/unserer Bank nehmen.
Die ausreichende Versorgung ist daher in jedem Stadtteil sicherzustellen.