In Zeiten der Notverordnungen bezüglich der Corona-Epidemiee ist alles anders. Zur Durchführung einer Demonstration zu den Einschränkungen demokratischer Rechte gibt es wiederum massive Einschränkungen, um die Aktion möglichst klein zu halten. Nach dem Motto „Grundrechte heißen Grundrechte, weil sie immer gelten“ (H. Prantl) hat die KI hat für den 1. Mai um 11:00 eine Fahrrad-Demonstration am Stiftsplatz angemeldet. Dafür hat sie nun eine Ausnahmegenehmigung, darf aber keine Werbung machen und muss darauf hinweisen, dass maximal 50 Teilnehmer(!) erlaubt sind. Die müssen sich laut Bescheid des Ordnungsamtes auch vor der Aktion mit ihren persönlichen Daten eintragen. Demonstrationsfreiheit – auch unter Einhaltung von Abstandsregeln – sieht nach Meinung des KI-Vorstandes anders aus. Auch das Werbeverbot sei demnach ein Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit. Um aber die Veranstaltung trotzdem durchführen zu können, versuchen die Veranstalter, sich an diese Vorgaben zu halten.
Am „Tag der Arbeit“ soll damit gegen eine drohende Aufweichung von Arbeitsschutz und Arbeitsrecht und u. a. für besseren Gesundheitsschutz im Zuge der Katastrophenmaßnahmen protestiert werden.
Die geplante Straßenaktion steht nicht in Konkurrenz zu den vielfältigen virtuellen Aktionen der DGB-Gewerkschaften. Im Gegenteil: Dem diesjährigen Mai-Motto „Solidarisch ist man nicht alleine“ soll damit weitere Geltung verschafft werden.
Achtung: Nur wer Mund- und Nasenschutz mitbringt, darf an der Veranstaltung teilnehmen!