„Der Verwaltungsrat ist übrigens nicht der verlängerte Arm der Sparkasse …“
Zwei Leserbriefe zum Artikel „Sparkasse: Versammlung lehnt Änderung der Satzung ab“, Main-Echo vom 12.07.2021
Ich war Teilnehmer im öffentlichen Teil der Verbandsversammlung der Sparkasse und musste mit Erschrecken zur Kenntnis nehmen, wie respektlos, ja geradezu frech der Aschaffenburger OB die Anträge von Herrn Büttner zurückwies. Man mag zu den Anträgen Herrn Büttners stehen wie man will, aber das Verhalten des Versammlungsvorsitzenden war dieses Gremiums schlicht unwürdig. Ohne jeden Beleg warf er Herrn Büttner vor „permanent falsche Darstellungen zu wiederholen“. Diesbezüglich wäre auf Folgendes hinzuweisen: Obwohl H. Herzing als Oberbürgermeister in erster Linie die Belange der Stadt Aschaffenburg zu wahren hat, steht er in einer permanenten Interessenskollision. Denn als Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau hat er nach § 12 Abs. 1 Sparkassenordnung „die Belange der Sparkasse zu wahren und zu fördern“ und dabei die „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu beachten“. Das Problem wird besonders deutlich, wenn es um Gewinnausschüttungen der Sparkasse gehen soll. Da muss er als Stadtoberhaupt eigentlich darauf bedacht sein, Geld für gemeinnützige Zwecke der Kommune von der Sparkasse einzunehmen. In seiner Rolle als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse muss er derartige Gewinnabführungen an die Kommune aber verhindern. Das Problem liegt somit bei der Ämterhäufung von Oberbürgermeister und Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse, das der Gesetzgeber dahingehend lösen müsste, dass der Automatismus zwischen dem Amt des OB und der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Sparkasse wegfällt. Für den OB wird der Spagat zwischen den Pflichten als OB und als Verwaltungsrat der Sparkasse jedoch durch die Wohltat versüßt, dass er monatlich von der Sparkasse 2.500 Euro Aufwandsentschädigung bekommt, zusätzlich zu seinen Amtsbezügen als OB in Höhe von 10.551,89 Euro und einer Dienstaufwandsentschädigung zwischen 621,42 Euro und 1.371,67 Euro. Angesichts des Sparkassenzubrots kann man dann schon mal pampig werden, wenn ein Stadtrat von der KI wohlbegründete, für den OB jedoch nervige Fragen stellt und den schönen Frieden zwischen den beiden Ämtern in der Brust des OB stört. Abgesehen davon, dass er doch offensichtlich nicht mit einschlägigen Nachweisen in der Führung von Banken oder vom Bankgeschäft im Allgemeinen aufwarten kann (siehe den Eintrag bei Wikipedia zu Jürgen Herzing).
Michael Quast
Aschaffenburg
Leserbrief 2:
Da sitzen hochkarätige Persönlichkeiten von Stadt und Landkreis (Oberbürgermeister, Landrat, Sparkassenchef) zusammen, ihnen wird die Jahresbilanz 2020 der Sparkasse vorgestellt. Die Teilnehmer haben diese aber nur zur Kenntnis zu nehmen, dürfen keine Änderungsanträge stellen, keine Hintergründe erfragen usw. Für die Sitzungsteilnehmer gibt es aber Sitzungsgelder, die der Sparkassenkunde zahlt. Von der Zeitverschwendung der Teilnehmer ganz zu schweigen. Eine Verbandsversammlung ist also überflüssig wie ein Kropf und verursacht sinnlose Kosten.
Warum gibt es diese Versammlung überhaupt?