Die katastrophale finanzielle Lage der Stadt verhindert die Investition notwendiger ökologischer und klimabedingter Maßnahmen. Die Einnahmesituation muss deshalb verbessert werden. Dazu gehört neben der Gewinnabführung kommunaler Unternehmen auch die Notwendigkeit die Gewerbesteuer zu erhöhen. Dies würde auch die prekäre Mindestrücklagensituation für 2024 verbessern.
Da die bisher noch zur Abstimmung stehenden Anträge der KI nur mit einer Einnahmeerhöhung zu finanzieren sind und eine möglich Gewinnabführung der Sparkasse erst nach der Sitzung des Verwaltungsrates des Sparkassenzweckverbandes im Sommer erfolgen kann, bleibt nur eine Erhöhung der Gewerbesteuer als Deckungsvorschlag.
Die Summe der noch bestehenden Anträge der KI beträgt ca. 1,05 Mio. Euro. Um diese Anträge finanzieren zu können ist eine maßvolle Erhöhung der Gewerbesteuer um 10 Punkte von 400 auf 410 notwendig. Der Einnahmenzuwachs würde bei dieser Erhöhung 1,5 Mio. Euro betragen. Dieser Beschluss ist unabhängig einer weiteren möglichen Erhöhung der Gewerbesteuer zur Absicherung von zusätzlichen klimabedingten Investitionen die im Haupt- und Finanzsenat im ersten Halbjahr 2023 besprochen werden sollen. Sollten die Forderungen der grünen Fraktion finanziell abgedeckt werden, so wäre eine Erhöhung auf 445 Punkte mit Mehreinnahmen von 5,2 Mio. nötig.
Bei der Gewerbesteuererhöhung wären nur die profitablen Unternehmen betroffen die mit einem Gewinn von über 1 Million Euro pro Jahr rechnen können. Unterhalb dieser Grenze ist die Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuer verrechenbar.
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