Seit 2022 machen die AktivistInnen der „Letzten Generation“ unter anderem durch Straßenblockaden und Protestaktionen in Museen darauf aufmerksam, dass das 1,5°-Ziel nur durch eine klimapolitische 180°-Wende zu erreichen ist und Deutschland seinen Beitrag dazu nicht leistet. Die Gruppierung ist in der Stadt Aschaffenburg bislang nicht aktiv, obwohl sich die international bekannten Muster hier auch im Kleinen erkennen lassen:
Im Juli 2020 hat Aschaffenburg, unter anderem wegen entsprechender Anträge der Kommunalen Initiative (KI) den Klimanotstand ausgerufen. Damit hat die Stadt manifestiert, dass sie in der Eindämmung der Klimakrise und ihrer Folgen eine Aufgabe von höchster Priorität sieht. Nur sind Aschaffenburgs konkrete Maßnahmen der letzten zweieinhalb Jahre zugunsten einer Klimawende sehr überschaubar. Es werden weiter ökologisch wertvolle Stadtbäume gefällt, bisweilen wie am Obernauer Mainbogen ganze Biotope durch den Bayernhafen gerodet. Selbst die Umsetzung einer „Umweltstraße“ an der Stadthalle ist in Aschaffenburg ein Akt, welcher an einen Schildbürgerstreich erinnert, worauf die KI als Teil eines breiten Bündnisses im Dezember 2021 durch eine friedliche Blockade aufmerksam gemacht hat. Müssen wir in Aschaffenburg auch reguläre Straßen und Kreuzungen friedlich blockieren, um etwas in die richtige Richtung zu bewegen? Würden Aktionen im Stile der „Letzten Generation“ die Stadt aufrütteln? Aufmerksamkeit wäre gewiss, ein positives Echo fraglich. In den Medien werden die Aktionen der „Letzten Generation“ als sinnlos und undemokratisch kritisiert. Eine solche Vorverurteilung erleichtert es BürgerInnen, diese Gruppierung abzulehnen, anstatt sich mit den Zielen auseinanderzusetzen.
Dabei fordert z. B. der Richterbund mehr Sachlichkeit im Umgang mit dieser Gruppierung. Michael Hassemer, Richter am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, hält den Widerstand der „Letzten Generation“ für gerechtfertigt: „Die Konsequenzen, die der Menschheit durch das Unterlassen von Klimaschutzmaßnahmen entstehen, sind jedenfalls so gravierend, dass Rechtsbeeinträchtigungen durch Protest bis zu einem gewissen Maß durch Notstand gerechtfertigt und darum hinzunehmen sind.“ In Bayern wird, um „die Entstehung einer neuen Klima-RAF“1 zu verhindern, das ab 2017 novellierte Polizeiaufgabengesetz herangezogen. Schon damals wurde das Gesetz auf Demonstrationen als verfassungsfeindlich kritisiert. Während entsprechende Klagen seit vier Jahren unbearbeitet beim BayVerfGH liegen, werden auf seiner Grundlage KlimaaktivistInnen mit „bis zu“ 30 Tagen Präventivhaft belegt2. „Wenn es ernst wird und Leben gefährdet werden können, wenn Eigentum verletzt wird, dann ist es kein Spaß mehr“, so lästerte Ministerpräsident Söder Anfang November dazu. Welch Zynismus diese Worte beinhalten, dessen scheint sich Herr Söder nicht bewusst zu sein. Die „Letzte Generation“ kämpft für unser aller Zukunft. Wir sollten sie unterstützen, nicht wegsperren. Die KI wird dazu einen Stadtratsantrag stellen.
1 Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag Alexander Dobrindt
2 „“, denn die Option auf einen zweiten Monat ist gesetzlich vorgesehen.