Antrag: Gleichbehandlung der Marktbeschicker auf dem Wochenmarkt mit anderen Einzelhandelsbetrieben und Supermärkten. Blumenverkauf auf dem Wochenmarkt zulassen!
In den Supermärkten in Aschaffenburg sind nicht nur die Verkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel erlaubt, sondern auch für andere Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie z. B. Bohrmaschinen, Motoröl, Werkzeug, Kleidungsstücke und vor allem Blumen und Pflanzen. Wichtig für eine solche Entscheidung ist, dass mehrheitlich Lebensmittel zum Kauf angeboten werden. Der Wochenmarkt ist unserer Meinung nach ebenfalls als Gesamtheit wie ein solcher Supermarkt zu betrachten und neben dem Hauptangebot an Nahrungsmitteln muss nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch der Verkauf von Blumen und Pflanzen möglich sein. Dies ist aber laut Anordnung der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg nicht erlaubt – zum Schaden unserer Blumenhändler auf dem Wochenmarkt, für die derzeit ein Berufsverbot besteht .
Die Kommunale Initiative stellt deshalb den Antrag an den OB, durch eine Anordnung den Verkauf von Blumen und Ziersträuchern zu erlauben, dies insbesondere wegen des erhöhten Bedarfes für den kommenden Valentinstag. Aufgrund der Örtlichkeit im Freien ist keine größere Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus als in einem örtlichen Supermarkt gegeben – im Gegenteil. Gerechtigkeit heißt hier Gleichstellung mit Aldi, Lidl, Edeka & Co.