Stadtrat lehnt Gespräche über Freigabe des Fahrradfahrens im Schönbusch ab!
Trotz des Presse-Echos gegen das Fahrradverbot im Schönbusch haben alle Parteien im Stadtrat am 17. September Gespräche mit der Schlösserverwaltung zur Freigabe des Fahrradfahrens im Schönbusch abgelehnt! Sie stimmten alle gegen den Antrag der Kommunalen Initiative.
Damit sind diese "Volksvertreter" gegen die Aufhebung des Fahrradverbotes und stellen sich gegen die große Mehrheit der Aschaffenburger Bevölkerung die das Fahrradfahren dort befürwortet und selbst dort auch mit dem Fahrrad unterwegs ist.
Radfahrer, Fussgänger und Jogger gemeinsam im Schönbusch
Trotz strömenden Regens demonstrierten kurz vor der Sommerpause mehr als ein Dutzend Menschen gegen die Versuche der bayerischen Schlösser- und Gärtenverwaltung ein Radfahrverbot im Schönbusch durchzusetzen. Unter dem Vorwand, der Schönbusch solle in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden hatte die Verwaltung den Hauptweg gesperrt und zwingt Fahrradfahrer und Fussgänger seitdem zu Umwegen, u.a. durch das Restaurant. Für diese Maßnahme, die niemanden nutzt und allen Benutzern schadet, wurde der Verwaltung eine "goldene Zitrone" verliehen. Gleichzeitig wurde ein neuer Weg um die Hindernisse herum symbolisch angelegt.
Aufhebung Radfahrverbot in der Kleinen Schönbuschallee
Antrag Aufhebung des Radfahrverbotes in der Kleinen Schönbuschallee - Zusatzantrag 2 zum PVS TOP 5 Radverkehrsbericht
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im vorgelegten Liniennetz der Radwege im TOP 5 ist auch die Kleine Schönbuschallee als Radweg aufgeführt. Dieser Radweg führt bis zum Haupteingang des Park Schönbusch (Fahrradsperre und Eingang zum Cafe).
Da zur Zeit immer noch ein Teil der Kleinen Schönbuschallee für Radfahrer gesperrt ist, sollte die Stadt Aschaffenburg das Radfahrverbot in dem unten genannten Streckenabschnitt aufheben. Dies stelle ich hiermit als Antrag:
Der Streckenabschnitt von der Bahnquerung Hafenbahn bis zum Haupteingang des Schönbuschs – Fahrradsperre und Schließfächer – wird für Fahrradfahrer freigegeben.
Gleichzeitig bedankt sich die Kommunale Initiative für die Aufhebung des Radfahrverbotes an Sonn und Feiertagen in der gesamten Kleinen Schönbuschallee bis zum noch bestehenden allgemeinen Durchfahrtsverbot ab der Bahnquerung Hafenbahn – ausgeführt durch den städtischen Bauhof im August 2012. Es freut uns natürlich, dass diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Diskussion um die Fahrradfreigabe im Schönbusch ergriffen wurde.
07.10.2012
Das Fahrradverbot im Schönbusch
Die Schlösserverwaltung bleibt hart - das Radfahrverbot soll bleiben!
In einem Brief an den Stadtrat der Kommunalen Initiative - Johannes Büttner (siehe Anlage) beharrt die Schlösserverwaltung rsp. der Leiter der Gärtenabteilung Jost Albert auf die Beibehaltung des Fahrradverbotes. Obwohl Jost Albert zugeben musste, dass im Englischen Garten Fahrradfahren auf Wegen mit 3m Breite erlaubt ist und dort die Fahrradfahrer auch auf schmaleren Wegen sich diesen mit den Fußgängern teilen betont er die vermeintliche Unterschiedlichkeit der beiden Parks. Der eine - der Englische Garten - würde innerhalb des Stadtgebietes liegen und der Schönbusch am Rande.
Als Fußgängerblelastung geht er von der Einwohnerdichte der beiden Städte aus. München hätte 4.400 Einwohner/qkm und Aschaffenburg nur 1.100 Einwohner/qkm. Der Englische Garten hat 376 ha, der Schönbusch 168 ha. Rechnet man diese Zahl um, so kommt eine ähnliche Belastung für den Schönbusch heraus. Gleichzeitig hat der Schönbusch eine andere Einzugsquote als der Englische Garten. Dort kommen kaum die Menschen aus dem Umland um im Englischen Garten spazieren zu gehen oder Rad zu fahren. Ganz anders im Schönbusch, der von vielen Bürgern aus den Umlandgemeinden auch mit dem Fahrrad besucht wird. Damit ist eben der "Nutzungsdruck" auf den Englischen Garten - wie es Jost Albert schreibt - nicht "unvergleichlich viel höher" als der Nutzungsdruck auf den Schönbusch sondern fast gleich. Aber das ficht Jost Albert nicht an. Gleichzeitig behauptet er, dass es durch den Schönbusch keinen überörtlichen Radverkehr gebe. Sicher ist, dass es zwar offiziell keine Radwege gibt - die Stadt wird sich hüten gegen die Interessen der Schlösserverwaltung Radwege einzuplanen - doch praktisch führen viele überörtliche Radwege durch den Schönbusch und der Park selbst ist ein Radfahrparadies für viele die lediglich den Schönbusch besuchen wollen. Dass die Schlösserverwaltung hier einseitig - entgegen der Interessen von Radfahrer und Joggern den Eingangsbereich des Schönbusches umgebaut hat, davon schreibt Herr Jost Albert nichts.
Das Ärgernis das Jost Albert bei den Radfahrern sieht, hat er erst selbst geschaffen. Und zwar genau bei den beiden oben genannten nun ausgesperrten Nutzergruppen und den Spaziergängern. Sollen doch durch den Umbau die verschwitzten Jogger quer durchs Cafe laufen und die Fahrradfahren am Cafe-Tisch vorbei ihre Fahrräder schieben. Hier ärgern sich alle - auch die Fußgänger und Cafe- und Biergartennutzer.
Der Denkmalschutz war nur Beiwerk und Feigenblatt. Der letzte Satz des Briefes zeigt klar die Richtung: “... werden wir am Radfahrverbot für den Schönbusch festhalten.“ Gestellte Anträge hat er damit weggewischt.
Das Ziel von Jost Albert und der Schlösserverwaltung in München bleibt: feudal von oben herab wird mal wieder ein fürstliches Dekret erlassen und die Untertanen haben zu kuschen. Als Anhänger einer republikanischen und demokratischen Gesellschaft sind wir nicht gewillt hier klein beizugeben. Wir beteiligen uns an der Initiative fahrradfreundliche Stadt und fahren auch im Schönbusch! Das werden wir bei der bundesweiten Aktion „Stadtradeln“ auch tun!
Brief Jost Albert
Umbau des Wegenetzes im Schönbusch – Erschwernisse für Fahrradfahrer und Jogger!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit stelle ich folgenden Antrag:
In der nächsten Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates wird der zuständige Sachgebietsleiter der bayerischen Schlösserverwaltung eingeladen um die Entscheidungen für diesen Umbau den Stadträten zu erläutern.
Begründung:
Die Verlängerung der kleinen Schönbuschallee in Richtung Schönbuschsee – eine Blickachse zum Schlösschen – wurde an der Abbiegung zum Cafe/Restaurant und dem Biergarten aufgelassen. Die Besucher, Radfahrer und Jogger werden nun gezwungen den Weg zum Schönbuschpark und Schönbuschsee durch das Cafe/Restaurant im Außenbereich zu nehmen. Ein Fahrradabstellplatz wurde an dieser Abbiegung angelegt. Begründet wurde dies auf einem Erläuterungsschild mit dem historschen Zustand Anfang 1800. Die Sichtachse zum Schlösschen soll durch Buschwerk und Bäume verschwinden. Nach Rücksprache mit Herrn Keßler wurde die Stadt über diese Maßnahme nicht informiert.
Leider hat die Schlösserverwaltung, deren Hintergedanken wohl die Ausschaltung des Fahrradfahrens im Schönbusch sind, vergessen, dass die Zahl der Besucher sich seit 200 Jahren nicht nur verzehnfacht sondern dank des Individualverkehrs vertausendfacht hat. Gerade an Ostern werden wieder Massen von Menschen zu Fuß, als Jogger oder mit dem Fahrrad den Schönbusch besuchen. Auch im Schönbusch wird der Fahrradverkehr – wie übrigens auch in der Stadt – trotz Verbot weiter stattfinden. Hier hat der Denkmalschutz und die Wiederherstellung einer alten Wegeverbindung sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Wir können auch nicht in der Stadt bei den Einfallsstraßen wieder Stadttore einführen durch die nur ein Pferdewagen einfahren kann. Die durchgeführte Maßnahme sind kontraproduktiv und die Leidtragenden sind die Besucher des Cafes, des Biergartens, die Fahrradfahrer und die Jogger. Es gibt keinen, für den dies einen positiven Effekt hat.
Mit freundlichem Gruss
Johannes Büttner
Stadtrat der KI
Absurde Gestaltungsmaßnahme im Schönbusch zu Lasten von Fahrradfahrern, Spaziergängern und Joggern
Die Verlängerung der kleinen Schönbuschallee in Richtung Schönbuschsee wurde an der Abbiegung zum Cafe/Restaurant und dem Biergarten unterbrochen. Die Besucher, Radfahrer und Jogger sollen nun gezwungen werden, den Weg zum Schönbuschpark und Schönbuschsee durch das Cafe/Restaurant im Außenbereich zu nehmen. Begründet wird das mit der historischen Ausgestaltung des "Gartens" Schönbusch! So als ob der neu angelegte Fahrradparkplatz irgendetwas mit der ursprünglichen Gestaltung zu tun hat. Eine absurde Begründung für eine Maßnahme, die niemanden nutzt und allen schadet.