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Für die KI im Stadtrat - Johannes Büttner

Stadtrat der KI seit 2000,
Jahrgang 1946, verheiratet, ein Sohn, eine Stieftochter, Grafik-Designer, IG-Metall Gewerkschaftssekretär i.R.,
Mitglied bei attac und Mehr Demokratie e.V.

Für die KI im Stadtrat - Andreas Schubring

Hausarzt, Jahrgang 1950, geschieden, 3 Kinder. Sprecher der Bürgerinitiative „Keine Stadtautobahn am Schönbusch". Immer politisch aktiv, lange nur außerparlamentarisch.





Aktuell: Arsensplit im Schöntal

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Mich erreichen zur Zeit viele Anfragen von Bürgern die sich wundern, warum im Schöntal zur Ausbesserung der Wege wieder Arsensplit aus Sailauf verwendet wird. Nach Rückfragen bei Frau Schmidt vom Garten- und Friedhofsamt wurde mir mitgeteilt, dass das Hartsteinwerk Sailauf versichert, dass dieses Material nicht vom recycelten wieder zurückgenommenen Material der Kreismülldeponie Miltenberg stammt.

Auch wenn die KI nach wie vor der Meinung ist, dass auch frisch gebrochenes Material für die Parkwege ungeeignet – weil giftig – ist, sind wir der Meinung, dass Sie die Öffentlichkeit über den Sachverhalt informieren sollten. Zur Erinnerung habe ich Ihnen den Text der KI vom Januar diesen Jahres beigefügt. Ich bitte Sie diesen Sachverhalt auf der heutigen UVS-Sitzung klarzustellen.

Arsensplit wirbelt erneut Staub auf

Umwelt: Büttner kritisiert Einsatz von Schotter aus Sailauf am Spielplatz Wilhelmstraße
    
Split aus Sailauf auf den Wegen am Spielplatz Wilhelmstraße: KI-Stadtrat Büttner verweist auf den Arsengehalt, Baureferent Martens auf die Entwarnung der Behörden. Foto: Victoria Schilde


ASCHAFFENBURG. Mit einem erneuten Antrag will KI-Stadtrat Johannes Büttner erreichen, dass die Stadt im Bereich von Kinderspielplätzen auf arsenhaltigen Splitt aus dem Hartsteinwerk Sailauf verzichtet. Aktueller Anlass: Anfang September hatte das städtische Gartenamt die Wege des Spielplatzes in der Wilhelmstraße mit diesem Feinschotter ausbessern lassen.

Büttner kritisiert dieses Vorgehen als unverantwortlich. Es sei unbestritten, dass der Arsengehalt den Grenzwert um das Dreifache überschreite.

Grenzwert existiert nicht

Genau das sei falsch, verweist Baureferent Detlef Martens auf die Diskussionen im Stadtrat und auf die schriftlichen sowie mündlichen Stellungnahmen der Gesundheitsbehörden. Der Umweltsenat und der Leiter des Gesundheitsamts Aschaffenburg, Michael Bracharz, hielten im Juni ausdrücklich fest: Der arsenhaltige Schotter berge keine Gefahr für spielende Kinder, unabhängig davon, dass er nur auf den Wegen und nicht auf den Spielflächen verwendet werde.

Martens fasste die Punkte aufgrund Büttners neuerlichem Antrag noch einmal zusammen:

• Es gebe keinen Grenzwert für den Arsengehalt in Naturgestein. Es gebe nur einen Prüfwert, ab dem die Stadt prüfen müsse, ob es durch den Arsengehalt zu einer Gesundheitsgefährdung komme. Er liege nach der Bodenschutzverordnung bei 125 Milligramm Arsen pro Kilo Gestein. Das Material aus Sailauf habe nach den Messungen in Aschaffenburg Werte von 72 bis 110 Milligramm.

• Hilfsweise habe die Stadt den Prüfwert für arsenhaltiges Recyclingmaterial herangezogen. Er liegt bei 25 Milligramm pro Kilo auf Spielplätzen und bei 50 Milligramm pro Kilo auf Wegen. Die Gesundheitsbehörden seien gleichwohl bei ihrer Unbedenklichkeitsbescheinigung geblieben: weil es sich in den kritisierten Fällen um Naturstein und nicht um Recyclingmaterial handele, und weil dieser Prüfwert für den möglichen Arseneintrag vom Boden ins (Grund-)Wasser gelte und nicht für den Übertragungsweg Boden - Mensch.

• Unzutreffend sei der Vergleich mit der Miltenberger Kreismülldeponie Guggenberg, den Büttner auch im neuen Fall anstellt. In Guggenberg werde der arsenhaltige Schotter ausgetauscht, weil die Auswaschungen durch das aggressive Sickerwasser zu einer Überschreitung des Grenzwertes geführt hätten, den es für die Arsenbelastung von Wasser gibt.

Ab welcher Dosis gefährlich?

Wichtig sei die Frage: Ab welcher Dosis wird Arsen für Menschen gefährlich? Da gehe die Spanne um das Siebenfache auseinander, wie Bracharz unterstützt vom Mediziner Robert Löwer (CSU) im Juni erläutert hatte. Sie reiche von ab 0,3 bis ab 2,0 Mikrogramm pro Kilo Körpergewicht.

• Allein um den niedrigsten Wert zu erreichen, müsse ein Kind an einem Tag ein Kilogramm des Schotters zu sich nehmen - oder 120 Gramm Staub, der von dem Schotter stammt. Die Naturschutz-Fachfrau der SPD, Leonie Kapperer, stellte diese Rechnung noch in Frage: Sollte ein Kind Kiesel oder Staub des Schotters verschlucken, würden sie ausgeschieden, bevor sich das enthaltene Arsen löse.

OB Klaus Herzog und Stadträte aller Couleur mit Ausnahme der Grünen hatten Büttners frühere Äußerungen in Sachen Arsensplit als Panikmache und ihrerseits als verantwortungslos kritisiert. Dass Büttner sie trotz der Klarstellungen wiederholt, wollte Martens nicht kommentieren. pf

(Main-Echo 22.10.2011)

Kein recycelter Arsensplit für Aschaffenburg

Antrag der KI erfolgreich!

Das mit 10.000 Tonnen aus der Mülldeponie Guggenberg aufbereitete und vermischte arsenhaltige Material aus dem Hartsteinwerk Sailauf darf in Aschaffenburg nicht verwendet werden. Dies ist die klare Aussage des Oberbürgermeisters Herzog aufgrund eines Antrages der KI vom 10.10.2011.

Medienmitteilung

Stierkampf und Stadtrat

Peter Freudenberger über die hohe Kunst des Staubaufwirbelns
    
Woher kommt die Redewendung »Staub aufwirbeln«? Die einen sehen ihren Ursprung in spanischen Stierkampfarenen: Das Rindvieh wühle dort mit den Hufen Staub auf, bevor es auf den Matador losstürme und sein blutiges Ende finde. Die anderen denken an friedliche Hausarbeit, ans Staubwischen. Dabei werde der Staub nur aufgewirbelt, nach einer Weile setze er sich wieder, und alles sei beim alten.

Zwei schöne Bilder für das, was manche Stadträte tun. Wir Ascheberger haben viel Verständnis dafür, dass Kommunalpolitiker hin und wieder Aufsehen erregen wollen. Es endet aber, wenn Schaufensteranträge das Bemühen der Ratsmehrheit um ernsthafte Kommunalpolitik in den Staub treten.

Nehmen wir den neuen Vorstoß des KI-Stadtrats Büttner in Sachen Arsensplit. Er wiederholt Behauptungen, die sich schlicht nicht halten lassen. Er wiederholt sie, als hätten sich nicht schon der Umweltsenat des Stadtrats, mehrere städtische Ämter, das staatliche Gesundheitsamt, das Wasserwirtschaftsamt, das Landesamt für Umwelt und das Landesamt für Gesundheit damit befasst und Entwarnung gegeben. Liegen alle falsch oder versucht nur einer, aus den Ängsten der Eltern politisches Eigenkapital zu schlagen?

Nun ist Büttner dafür bekannt, dass er gerne Staub aufwirbelt - mit oder ohne Arsen. Weniger erwartet hätten wir Ascheberger das vom CSU-Stadtrat Bausback. Es mag an seiner bevorstehenden OB-Kandidatur liegen, dass auch er neuerdings mit den Hufen scharrt.

Anlass bot ihm der Münchner OB Ude. Der SPD-Bewerber ums Amt des Ministerpräsidenten hatte Aschaffenburg in Oberfranken angesiedelt. Darauf gründet Bausback seinen Antrag: Die Wirtschaftsförderungsabteilung der Stadt soll dem Münchner OB »eine Karte des Freistaates Bayern und ausführliche Informationen zu Aschaffenburg und der Boomregion Bayerischer Untermain« übersenden.

Ist das ernsthafte Kommunalpolitik? Müssen wir Ascheberger jetzt bei jeder dummen Äußerung eines entfernten Politikers mit entsprechenden Stadtratsanträgen rechnen? Zudem hätte die Fachkraft im Büro des Oberbürgermeisters, die im Rathaus die Wirtschaftsförderungsabteilung darstellt, viel zu tun, wenn sie alle Wissenslücken über die Boomregion Untermain schließen wollte. Im Februar hatte der »Zukunftsrat« der Staatsregierung eine Bayernkarte vorgelegt, die gerade noch bis Würzburg reichte, und dem westlichen Unterfranken empfohlen, sich nach Hessen zu orientieren. Und dass der Freistaat Bayern bei der Verteilung von Fördergeldern oft hinter München oder in Nürnberg endet, gehört zu den traurigen Erfahrungen des Untermains mit den Geografiekenntnissen in der Landeshauptstadt.

Interessant ist der Schlusssatz im Bausback-Antrag: »Auf eine Behandlung im Stadtrat wird verzichtet, wenn dem Begehren durch die Verwaltung Rechnung getragen wird.« Das wäre noch schöner! Kein einzelnes Ratsmitglied darf darüber bestimmen, was die Verwaltung zu tun hat, ob es Büttner heißt oder Bausback. Wir Ascheberger hoffen sehr auf eine öffentliche Behandlung dieses Antrags.

Da kann OB Herzog gleich einen offenen Brief der SPD-Stadträtin Pranghofer mitberaten lassen. Sie schreibt, mit dem Einzug von Faust ins Schlappeseppel-Gasthaus gehe dort »die Tradition des Brauereiausschanks für Schlappeseppel« verloren. Die Stadtverwaltung sollte daher Alternativstandorte prüfen, die sich ersatzweise als Brauereigaststätte eignen. Unklar bleibt, welche Abteilung der Verwaltung gemeint ist, dem Wesen nach geht es aber auch hier um Wirtschaft.

Leider gibt es den Ratskeller nicht mehr. Mit Stadtratssitzungen auf Stammtischniveau wäre er heute gut ausgelastet. Würde die Verwaltung dort zudem noch einen Schlappeseppel-Brauereiausschank einrichten, hätte das zwar mit Tradition nichts zu tun. Die Stadträte könnten aber schnell den Staub hinunterspülen, den sie aufwirbeln.

(Main-Echo 22.10.2011)

Jetzt auch Kinderspielplatz Wilhelmstraße arsenbelastet!

Medienmitteilung

Erneut Arsen-Split auf Aschaffenburger Spielplatz

Die Stadt lässt erneut arsenhaltigen Split der Firma Hartsteinwerk Sailauf auf einem Kinderspielplatz aufbringen. So geschehen am 5. September 2011 auf dem Kinderspielplatz an der Wilhelmstraße in Damm.

Dabei hatte Medizinalrätin Frau Roloff vom Gesundheitsamt Aschaffenburg in einem Schreiben an die Stadt vom 16.12.2010 geraten, unter Vorsorgegesichtspunkten bei Hartplätzen von der Weiterverwendung dieses Materials abzusehen. Demgegenüber hatte Leiter des Gesundheitsamtes – allerdings nur mündlich vor dem Stadtrat und ohne schriftliche Festlegung - die Behauptung aufgestellt, auch bei dreifacher Überschreitung der Arsengrenzwerte gehe von solchen Böden keine Gefahr für die Kinder aus.

Obwohl unbestritten ist, dass der Arsengehalt auf Kinderspielplätzen z.B. im Schöntal mit 72 mg/kg den Grenzwert von 25 mg/kg um das dreifache überschreitet, hat die Stadt erneut einen Kinderspielplatz  mit arsenbelastetem Split belegen lassen. Das ist unverantwortlich. In völlig entgegengesetzter – nämlich vorbildlicher! – Weise werden die zuständigen Behörden des Landkreises Miltenberg ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung gerecht. Die Sailaufer Firma musste auf ihre Anweisung 10.000 Tonen arsenbelasteten Splits aus der Kreismülldeponie zurückholen. 

Wir fragen uns, warum ist das gleiche arsenbelastete Material, das in Miltenberg aus der Mülldeponie entfernt werden muss, gut genug für Spielplätze für Aschaffenburger Kinder?

Warum hält die Verwaltung der Stadt Aschaffenburg an der Verwendung  eines Materials fest, das andere Behörden noch nicht einmal auf ihrer Mülldeponie dulden?   Die KI hat erneut beantragt, keinen weiteren Arsensplit aus Sailauf für Kinderspielplätze und Wege in Aschaffenburg zu verarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Büttner  

Arsengefahr: Erfolgreiche Aktion der KI im Schöntal

Mitglieder der KI haben am Sonntag, den 8. Mai (Muttertag) mit einer Flugblattaktion die Eltern über die Gefahren für ihre Kinder auf dem Schöntalspielplatz und anderen Kinderspielplätzen informiert. Die Informationen der KI stießen auf großes Interesse und die Forderungen der KI wurden von der Mehrzahl der Eltern geteilt. Wir hoffen, dass die Stadt bzw. der Oberbürgermeister sich nun rasch um die Beseitigung des gesundheitsgefährdenden Splits kümmern.

Zur Pressemitteilung der Stadt Aschaffenburg: "Keine Gesundheitsgefährdung durch Arsen auf Spielplätzen"

In ihrer Pressemitteilung drückt sich die Stadt um die Tatsache, dass auf dem Kinderspielplatz im Schöntal arsenbelastetes Material verwendet wurde!  Sie schreibt in Ihrer Pressemitteilung von Spielplätzen die untersucht wurden und meint damit die Ballspiel- und Hartplätze und kommt zu dem Schluss, dass die dortige Belastung u.a. für Kleinkinder keine Gefährdung darstellt:

Die Stadtverwaltung hat in der Vergangenheit das natürliche Material, das auf Spiel- und Hartplätzen, sowie Wegen verwendet wird, durch externe Labors überprüfen lassen und anschließend die Messergebnisse dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, dem Gesundheitsamt Aschaffenburg und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Fachbehörden haben in allen Fällen keine Gefährdung für Kinder oder Erwachsene festgestellt.

1. Natürlich können die Fachbehörden keine Gefährdung für Kinder feststellen, wenn sie nur die Hartplätze als Spielplätze bewertet haben. An Kinderspielplätzen wurde nicht gemessen. Die Messergebnisse der Wege im Schöntal sind aber auf die dortigen Wege im Kinderspielplatz zu übertragen. Diese Wege im Kinderspielplatz sind Teil des Kinderspielplatzes und unterliegen daher einem geringeren Grenzwert für die Arsenbelastung. Der Grenzwert für Kinderspielplätze ist nach der BBSchV 25mg/kl und nach LAGA Boden 20mg/kg. Die Wege im Schöntal - und damit auch auf dem Kinderspielplatz - sind mit 72mg/kg gemessen worden. Damit hat die KI richtigerweise vor den Gefahren auf diesem Spielplatz gewarnt wenn Kinder dort mit diesem Material spielen und es möglicherweise in den Mund nehmen.

2. Die von der Stadt gemessenen Spielplätze sind also keine Kinderspielplätze gewesen sondern Hartplätze zum Ballspielen. An zwei Stellen wurde dort gemessen. Am Hartplatz Schillerstraße und am Hartplatz Schwalbenrainweg. Die Werte dort: 85mg/kg und 74 mg/kg. 

3. Das Gesundheitsamt hat in seiner Stellungnahme nur zum Aufenthalt der KInder auf den besagten Ballspielplätzen eine Stellungnahme abgegeben. Gleichwohl wurde im Vorwort daraufhin gewiesen: "Der Prüfwert von Arsen für Kinderspielflächen (25mg/kg) ist überschritten."  

Damit hat das Gesundheitsamt Richtigerweise den Hartplatz als Spielfläche bewertet. Allerdings dabei differenziert bewertet: "Auf dem Hartspielplatz, der zum Ballspielen dient und zudem eingezäunt ist, werden Kleinkinder deutlich weniger Kontakt mit dem Material haben als auf einem 'normalen' Spielplatz, zumal Buddelaktivitäten dort sicherlich unerwünscht sind."

Zur Gefährdung durch Einatmen und Hautkontakt schreibt das Gesundheitsamt, "Nach den derzeit vorliegenden Informationen stellen die Arsenbelastungen auf dem Hartspielplatz keine gesundheitliche Gefahr im Sinne des Bodenschutzrechtes dar." 

Das Gesundheitsamt schreibt nichts über die Verwendung auf dem Kinderspielplatz weil es dazu nicht gefragt wurde, bzw. nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Arsenbelastung der Wege auf dem Kinderspielplatz - die zu Buddelaktivitäten verleiteten - ebenso hohe Werte aufweisen wie die Ballspielplätze.

4. Aus diesem Grunde kann man das Gesundheitsamt verstehen, wenn es feststellt: "Aus Sicht des Gesundheitsamtes besteht infolgedessen für die aktuelle Nutzung der Standorte"... (der Hartspielplätze jb.)... "keine toxikologische Gefährdung auf dem Pfad Boden-Mensch, weder für Kinder noch für Erwachsene." (Obwohl auch dort bereits der Grenzwert überschritten ist)

5. Ich bin gespannt, was das Gesundheitsamt sagt, wenn herauskommt, dass die Kinderpielplätze mit "Buddelaktivitäten" diese Arsenbelastung aufweisen.

Die KI bleibt bei ihrer Warnung an die Eltern, dass sie aufpassen sollen wenn ihre Kinder auf dem Spielplatz im Schöntal auf den dortigen Wegen spielen statt im Sand. Sie sollen aufpassen, dass ihre Kinder nicht mit dem Wegebelag in Berührung kommen und ihn in den Mund nehmen. Die KI fordert die Stadt auf, den dortigen Belag des Weges umgehend auszutauschen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Büttner

Arsen noch lange nicht erledigt - neue Forderungen der KI

Die Gefährlichkeit dieses Materials ist für die Menschen und die Umwelt laut den Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes und des Gesundheitsamtes gegeben. Dies insbesondere, wenn nicht nur die relativ großzügigen Grenzwerte der Bodenschutzverordnung (BBSchV) zur Bewertung herangezogen werden, sondern die für solche Zwecke häufiger benutzten LAGA-Richtlinien für die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen.

Nimmt man den § 48 WHG als Grundlage, dann ist eine solche Verwendung sogar gesetzeswidrig:   „(1) Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. (...) (2) Stoffe dürfen nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. (...)“ (§ 48 Wasserhaushaltsgesetz WHG).

Da in jedem Fall eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit, zumindest über einen längeren Zeitraum, zu erwarten ist, verstößt die Verwendung dieses Materials gegen den § 48 WHG.

Lassen wir die Zahlen sprechen: Gemessen wurden auf den Wegen im Schöntal 72 mg/kg, in der kleinen Schönbuschallee 100 mg/kg. In der Fasanerie kann man ebenfalls von solche Werten ausgehen. Die Höchstwerte für Wohngebiete liegen laut BBSchV bei 50 mg/kg, für Park/Freizeitanlagen 125 mg/kg. Die Höchstwerte für Kinderspielplätze sind 25 mg/kg. Nach LAGA Boden sind grundsätzlich nur 20 mg/kg erlaubt.

Auf dem Kinderspielplatz im Schöntal wurde das gleiche Material verbaut wie auf den Wegen direkt in der Nachbarschaft. Das heißt für die Wege wurde ein dreimal höherer Wert gemessen als nach LAGA Boden als Grenzwert festgelegt. Beim Kinderspielpatz im Schöntal sogar ein fast viermal höherer Wert nach LAGA und ein dreimal höherer laut BBSchV.

Nehmen wir die vorsichtige Stellungnahme des Gesundheitsamtes, dort wird empfohlen, in Zukunft solches Material aus gesundheitlichen Gründen auf Hartplätze nicht mehr zu verwenden. Klarer ist die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes. Dort wird festgestellt, dass die Schadstoffe sich auch nach langjähriger Einbaudauer nicht reduzieren. Dieses Material wäre aus wasserwirtschaftlicher und bodenschutzrechtlicher Sicht nicht universell geeignet. In wasserwirtschaftlich sensiblen Bereichen sollte ein Einsatz des Materials grundsätzlich ausgeschlossen werden, da es jederzeit und auch nach längerem Zeitraum ausgewaschen und in das Grundwasser gelangen könnte. Das Wasserwirtschaftsamt schlägt vor, dass die Stadt sich in Zukunft bei der Verwendung dieses Materials an die LAGA Richtlinien orientiert. „Kritisch“ sieht das Wasserwirtschaftsamt die Verwendung am Standort Schöntal, da hier „durch Abschwemmungen die Möglichkeit besteht, dass Materialien mit erhöhten Arsenkonzentrationen bei Niederschlagserignissen in den Schöntalsee gelangen können.“ Diese Aussage wird von Ihnen bagatellisiert wenn Sie schreiben, dass die „potentielle Arsenkonzentrationen, die ... in den Schöntalsee gelangen könnten ... als marginal ... zu betrachten wären.“

Feststellen können wir:

1. Der Schlamm im Hartsteinwerk Sailauf, bei dem dieser Fein-Split bis Grob-Split und Schotter erzeugt wird, enthält gefährlich giftiges Arsen und Uran und muss als Sondermüll entsorgt werden. Je feiner dieses Material, desto höher die giftige Belastung.

2. Das Sickerwasser der Mülldeponie des Kreises Miltenberg, die mit 18.000 Tonnen von Schotter aus Sailauf abgedeckt wurde, enthält das vierfache der zulässigen Werte. Laut Rechtsauffassung der Kreisverwaltung Miltenberg ist der Schotter offensichtlich nicht als Baumaterial geeignet. Für solche Baumängel sei die Herstellerfirma auch ohne eigenes Verschulden haftbar. Das Landratsamt Miltenberg hat bisher 120.000 Euro für die versuchte Lösung dieses Problems ausgegeben, ein Ende der Ausgaben ist noch nicht in Sicht.

3. Auf dem Kinderspielplatz im Schöntal, auf den Schöntalwegen, auch direkt um den See, auf Hartplätzen, in der Schönbuschallee und im Schönbusch sowie in der Fasanerie wurde dieses giftige Material aufgebracht und liegt offen dar. Die LAGA Richtlinien wurden in allen Fällen überschritten. Die Bevölkerung und der Stadtrat waren bisher über diese Gefährdung nicht informiert.

Ich stelle hiermit den Antrag:

1. Dass alle Kinderspielplätze in der Stadt unverzüglich auf arsen- und uranbelastetes Material aus Sailauf untersucht werden.

2. Auf dem Kinderspielplatz im Schöntal wird der Arsen- und Uransplit durch unbelastetes Material ersetzt.

3. Die Wege in der Fasanerie sollen ebenfalls untersucht werden.

4. An allen Stellen der Schotter und Splitanbringung sollen die jeweilige Grundwasserhöhe und deren Schwankung gemessen und die Gefährdung des Grundwassers anhand der LAGA Richtlinie festgehalten werden. Sollte diese Werte überschritten werden, so sind auch an diesen Stellen Austauschmaßnahmen vorzunehmen.

 

Arsen- und uranbelastetes Material - neue Anträge

Anträge der KI vom 7.7. und 10.6.2010 nicht erledigt - neue Anträge zu diesem Thema eingebracht. 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

den Argumenten, dass die Anträge der KI mit Ihrer Antwort vom 23.3.2011 erledigt seien, kann ich nicht zustimmen. Lassen Sie mich dies begründen: Ohne Zweifel wurde giftiges, arsen- und uranbelastetes Material in Aschaffenburg in offener Bauweise verbaut. Dies ist nicht nur in relativ sicherer Bauweise wie als Unterbau für die Rhönstraße geschehen sondern auch in offener Bauweise für die Wege im Schöntal, im Schönbusch und in der Fasanerie und diversen Hartplatzanlagen. Sogar auf dem Kinderspielplatz im Schöntal wurde dieses gefährliche Material verwendet. Obwohl dies geschehen ist, schreiben Sie, dass „die beteiligten städtischen Ämter ... zum einhelligen Ergebnis" kommen, „dass es keine Veranlassung gibt, von der bisherigen Einbaupraxis abzugehen." – In sensiblen Bereichen sei „durch die städtischen Ämter kein Quarzporphyr eingebaut“ worden. Das kann doch nicht stimmen?

Näheres in der Anlage mit den neuen Forderungen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Büttner